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Aktuelles von der AHS

Regelstudienzeit und Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020 in Bezug auf Fristen zur Prüfungsanmeldung (Corona-Regelung)

Wichtige Informationen für alle Studierenden

 

Der Bayerische Landtag hat am 8. Juli 2020 ein Gesetz zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes beschlossen, wonach für die im Sommersemester 2020 in einem Studiengang an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden eine von der Regelstudienzeit abweichende um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit gelten soll. Diese Gesetzesänderung hat auch unmittelbar Auswirkung auf die Förderung nach dem BAföG. Allerdings fehlen noch detaillierte Anweisungen zur Umsetzung in den BAföG-Ämtern, weshalb hierüber noch nicht abschließend informiert werden kann.

Das Sommersemester 2020 gilt außerdem in Bezug auf die in den für Studiengänge maßgeblichen Prüfungsordnungen festgelegten Regeltermine und Fristen nicht als Fachsemester. Damit verschieben beziehungsweise verlängern sich Regeltermine und Fristen automatisch. Eine Einzelfallprüfung, bei der Studierende nachweisen müssten, dass sie für das Versäumnis kein Verschulden trifft, ist nicht erforderlich.

  • Für die Augustana bedeutet dies eine Verlängerung der Frist zur Anmeldung zur Zwischenprüfung um ein Semester (z.B. ist eine Anmeldung zur Zwischenprüfung bei zwei an der AHS zu erlernenden Fremdsprachen dann spätestens im 9. statt im 8. Semester erforderlich). Studierende, die diese Fristverlängerung in Anspruch nehmen wollen, sollen einen diesbezüglichen Antrag an den Zwischenprüfungsausschuss stellen, und zwar zu dem Zeitpunkt, an dem die Fristverlängerung notwendig wird.

Die Nichtanrechnung des Sommersemesters gilt nur in Bezug auf die in den für Studiengänge maßgeblichen Prüfungsordnungen festgelegten Regeltermine und Fristen. Ansonsten zählt das Sommersemester 2020 ganz normal als Fachsemester und wird auch so im Studienverlauf verzeichnet (z.B. auch im Immatrikulationsausweis). Alle Prüfungen, die im Sommersemester 2020 abgelegt werden, zählen und die entsprechenden Leistungspunkte können erworben werden.


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