Berufsbegleitender Studiengang ins Pfarramt
Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt die Übernahme ins Vikariat der ELKB. Nach dem Vikariat tragen Absolvent*innen die Amtsbezeichnung „Pfarrerin“ / „Pfarrer“ und sind Absolvent*innen des grundständigen Zugangsweges zum Pfarramt gleichgestellt.
Dieser neue Studiengang löst den bisherigen Pfarrverwalter-Studiengang ab. Auch zukünftig sind Abitur und Bachelorstudium keine Voraussetzung.
Mehr Information zum neuen Studiengang und Link zur Info-Veranstaltung
Informationen zum bisherigen Pfarrverwalter-Studiengang