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Wohnen und Essen

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Wohnheime, WGs und Mensa

Wohnen

Die Studierenden der Augustana-Hochschule leben in einer Wohn-, Tisch- und Arbeitsgemeinschaft. Daraus ergibt sich, daß der größte Teil der Studierenden in hochschuleigenen Wohnheimen und Wohngemeinschaften wohnt. Natürlich können Studierende auch extern wohnen.

Als Wohnmöglichkeiten bietet die Augustana-Hochschule Zimmer in Wohnheimen und Wohngemeinschaften. Die Zimmervergabe erfolgt durch das Studierendenpfarramt:

  • Für die Unterkunft in hochschuleigenen Wohnheimen (Einzelzimmer) werden je nach Zimmergröße und Zimmerausstattung monatliche Mieten zwischen 120,- Euro und 311,- Euro berechnet. Die Zimmer sind ansprechend möbliert und im Allgemeinen mit Waschbecken ausgestattet. DU/WC und Kochgelegenheit/Kühlschrank sowie Aufenthaltsraum stehen als Gemeinschaftseinrichtungen zur Verfügung. Durch die gemeinsame Nutzung dieser Einrichtungen entsteht im Allgemeinen rasch ein guter Kontakt zu den Mitbewohner/innen.
  • In hochschuleigenen Wohngemeinschaften bewegen sich die monatlichen Mieten für Einzelzimmer zwischen 162,- Euro und 202,- Euro. Die Zimmer sind ebenfalls möbliert. Die Zimmer in einer Wohngemeinschaft werden i.d.R. gemeinsam von der jeweiligen Wohngemeinschaft und dem Studierendenpfarramt vergeben.

Das Zusammenleben in den Häusern regelt eine Hausordnung. Die Aufnahme des Studiums an der Augustana schließt die Bereitschaft zur Anerkennung und Beachtung dieser Hausordnung ein.
Es gilt die Ordnung für die Studierendenwohnanlagen der Augustana-Hochschule.

Zahlmonate für Wohnen

Als Zahlmonate werden gewertet:

Intensivsprachkurse

September - Oktober

(2 Monate)

Wintersemester

November - März

(5 Monate)

Sommersemester mit Rückmeldung zum WS

April - Oktober

(7 Monate)

Sommersemester ohne Rückmeldung zum WS

April - Juli

(4 Monate)

Mit der schriftlichen Wohnplatzzusage wird das Wohnrecht für die Dauer eines Semesters bzw. Feriensprachkurses (entsprechend den genannten Zahlmonaten) begründet. Eine vorzeitige Aufkündigung des angenommenen Wohnrechts durch Studierende zu einem selbst gewählten Zeitpunkt befreit nicht von der eingegangenen Zahlungsverpflichtung. In Härtefällen behält sich die Augustana-Hochschule Ausnahmeentscheidungen vor.

Die Miete ist im Zeitraum 1. bis 5. Werktag des jeweiligen Monats zu überweisen (Bankverbindung: Sparkasse Neuendettelsau, Konto-Nr. 760 700 450, BLZ 765 500 00 bzw. IBAN DE02765500000760700450, BIC BYLADEM1ANS ).

Essen

Die Augustana-Hochschule bewirtschaftet eine eigene Mensa, die abwechslungsreich, schmackhaft und reichlich kocht. An gedeckten Tischen nehmen die Studierenden die Mittags- und Abendmahlzeit gemeinsam ein, das Frühstück wird innerhalb eines längeren Zeitraumes angeboten. Es besteht die Möglichkeit, vegetarisch zu essen. Zur Vollverpflegung gehören drei Mahlzeiten täglich an den sieben Tagen der Woche.

Unsere Küche bemüht sich, gesundheitsbedingten Essensbedürfnissen nachzukommen.
Falls Sie bestimmte Lebensmittel nicht vertragen, wenden Sie sich bitte an unsere Küchenleiterin Frau Führhäußer. Doch bitten wir schon im Voraus um Verständnis, dass unsere Großküche nicht allen individuellen Erfordernisse nachkommen kann. Auf jeden Fall bleiben mit der Zusage eines Wohnheimzimmers immer die Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung und die Übernahme der dadurch entstehenden Kosten verbunden (s.u.).

Vollpension

tgl. Frühstück, Mittag-
und Abendessen

mtl. Pauschalbetrag

169,00 Euro

Teilpension

tgl. Frühstück

mtl. Pauschalbetrag

40,00 Euro

tgl. Mittagessen

mtl. Pauschalbetrag

80,00 Euro

tgl. Abendessen

mtl. Pauschalbetrag

49,00 Euro

Einzelmahlzeiten

Frühstück

Tagessatz

2,50 Euro

Mittagessen

Tagessatz

4,40 Euro

Abendessen

Tagessatz

3,00 Euro

Aus Kalkulationsgründen ist die Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung grundsätzlich obligatorisch und wie folgt geregelt:

  • Vollpension für Studierende in den Wohnheimen bzw. Wohngemeinschaften Waldstraße 7a, 13, 15 und 15a
  • Mittagessen für Studierende in den Wohngemeinschaften Finkenstraße 6, Meisenweg 20a, 20c, Waldstr. 7 und Johann-Flierl-Straße 20

Extern wohnende Studierende in Privatunterkünften können wählen zwischen einer Voll- oder Teilpension und der Abrechnung nach Einzelmahlzeiten.

Zahlmonate für Essen

Als Zahlmonate gelten die Monate mit Vorlesungsbetrieb:

Intensivsprachkurse

September - Oktober

(2 Monate)

Wintersemester

November - Februar

(4 Monate)

Sommersemester

Mai - Juli

(3 Monate)

In den Ferienmonaten März und April kann die Verpflegung auf Wunsch für alle Studierenden entweder pauschal oder nach Einzelessen abgerechnet werden.

Wenn die Mensa aus betriebstechnischen Gründen schließen muß, wird dies rechtzeitig bekanntgegeben. Außerdem stehen den Studierenden unentgeltlich Teeküchen zur Verfügung.

Die pauschalen Monatsbeträge sind jeweils im voraus zu überweisen (Bankverbindung: Sparkasse Neuendettelsau, Konto-Nr. 760 700 450, BLZ 765 500 00 bzw. IBAN DE02765500000760700450, BIC BYLADEM1ANS).

 
 
 
 


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