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Theologie auf dem Campus

 
 
 
Studieren auf dem Campus

Infos zum Studium

Studienbeginn

Die Augustana-Hochschule verfügt über ausreichend Studienplätze, so dass in der Regel alle Interessierten, die sich bewerben, einen Studienplatz erhalten können. Die Bedingungen für die Immatrikulation an der Augustana-Hochschule entsprechen denen an den staatlichen Universitäten und Fakultäten.

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Informationen zum Studienbeginn

Kontakt

Sandra Stastny

Sandra Stastny

Sandra Stastny

Studierendensekretariat

Waldstr. 11
91564 Neuendettelsau

Tel: 09874 509-244
Fax: 09874 509-555
E-Mail: studierendensekretariat@augustana.de

 

Immatrikulation

Die Beantragung der Immatrikulation erfolgt über das Hochschulverwaltungssystem PRIMUSS.

Zur Immatrikulation sind folgende Unterlagen hochzuladen:

  1. Tabellarischer Lebenslauf
  2. Nachweis der Qualifikation gemäß Art. 43 bis 45 BayHSchG
  3. Nachweis über die Krankenversicherung
  4. Ggf. Immatrikulations- bzw. Exmatrikulationsnachweis der zuletzt besuchten Hochschule bzw. Fakultät
  5. Ggf. Nachweise über Beurlaubungen während des Studiums in Deutschland
  6. Ggf. Zeugnisse über bisher abgelegte Zwischen-, Vor- oder Abschlussprüfungen
  7. Passbild 
  8. Anlage: Anmeldung Sprachkurs
  9. Anlage: Antrag Wohnheimplatz
  10. Anlage: Nutzungsvereinbarung IT
  11. bei minderjährigen Studierenden: Einwilligung der gesetzlichen Vertreter

Im Übrigen verweisen wir auf unsere Immatrikulationsordnung

Fehlende Unterlagen können Sie innerhalb einer Frist hochladen.

Das Studierendensekretariat der Augustana-Hochschule bestätigt den Eingang der Bewerbung durch Annahme Ihres Immatrikulationsantrages im Bewerbungsstatus des Hochschulverwaltungssystems PRIMUSS. Die Bewerberin / der Bewerber nimmt den Studienplatz im PRIMUSS-Portal an.

 

Bei Immatrikulation als Gasthörer benötigen Sie lediglich folgende Unterlagen:

  1. Gasthörerantrag
  2. Immatrikulationsbescheinigung, wenn Sie an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind

Fristen

Einsendung der Bewerbungsunterlagen bis spätestens:

15. September

bei Studienbeginn zum Wintersemester

15. Juli

bei Studienbeginn zum Intensivsprachkurs

15. März

bei Studienbeginn zum Sommersemester

Wohnplatzvergabe

Die Augustana-Hochschule verfügt über ca. 100 Wohnheimplätze auf dem Campus. Ein Anspruch auf einen Wohnheimplatz besteht nicht.

Informationen dazu erteilen Frau Scheuerpflug an der Pforte bzw. Studierendenpfarrer Hoenen.

Bitte legen Sie Ihrem Immatrikulationsantrag das Formular "Anlage Wohnheimplatz" bei.

Kontakt


Heike Scheuerpflug

Pforte
Waldstr. 11
91564 Neuendettelsau

Tel: 09874-509-100
E-Mail: pforte@augustana.de

 

Krankenversicherung

Eine Immatrikulation ist nur bei Vorlage einer Versicherungsbescheinigung möglich.
Die Versicherungsbescheinigung wird von einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 4 SGB V) ausgestellt und gilt als Nachweis über die Versicherungspflicht oder Befreiung von der Versicherungspflicht (bei Privatversicherten).

Unfallversicherung

Die Studierenden sind ausnahmslos in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf sämtliche Tätigkeiten, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Besuch der Augustana-Hochschule stehen. Unfallversichert sind hiernach z.B.:

  1. die Teilnahme am Vorlesungsbetrieb (einschl. Pausen) und an den sonstigen Hochschulveranstaltungen, wie Ausflügen, Studienreisen, Besichtigungen;
  2. der Weg von oder nach dem Ort, an dem eine Hochschulveranstaltung stattfindet;
  3. Tätigkeiten in der studentischen Selbstverwaltung.

Nicht versichert sind: der Wohnheimaufenthalt, Freizeitunfälle sowie häusliche Unfälle (hier ist u.U. Versicherungsschutz im Rahmen der Haftpflichtversicherung der Evang.-Luth. Kirche in Bayern gegeben).

Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe, für Unfallverhütung und Erste Hilfe zu sorgen und den durch den Unfall eingetretenen Körperschaden zu beseitigen oder zu entschädigen (Heilbehandlung, Berufshilfe, Geldleistungen). Ersatz von Sachschaden wird jedoch nicht gewährt. Die gesetzliche Unfallversicherung ist beitragsfrei.

Unfälle aller Art sind unverzüglich der Hochschulverwaltung anzuzeigen.

Hochschulgebühren

Ab 1. Oktober 2013 werden an der Augustana-Hochschule keine Studiengebühren mehr erhoben. Folgende Gebühren und Beiträge fallen dennoch an:

Studentenwerksbeitrag pro Semester (ab Wintersemester 2024/2025)

72,00 Euro

pro Intensivsprachkurs

36,00 Euro

für Gaststudierende pro Semester nach belegten Semester-Wochenstunden (SWS) Ermäßigung aus sozialen Gründen und für Studierende anderer Hochschulen ist auf Antrag möglich.

 

bei 1-4 SWS

70,00 Euro

bei 5-7 SWS

100,00 Euro

ab 8 SWS

150,00 Euro

Minderjährige Studierende

Studienbewerber/Studierende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen zusätzlich die Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter ausfüllen lassen und mit dem Zulassungsantrag einsenden.

Belegverfahren

Nach erfolgter Immatrikulation sind die Lehrveranstaltungen, an denen die Studierenden teilnehmen wollen, über das Hochschulverwaltungssystem PRIMUSS einzutragen. Die jeweilige Belegfrist wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Die Mindestbelegpflicht ergibt sich aus den jeweiligen Vorschriften des Modulhandbuchs
Für Studierende, die im Sommersemester 2020 einen neuen Studienabschnitt beginnen, tritt am 01.04.2020 ein neues Modulhandbuch in Kraft.

 
 
 
 


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