Studienbeginn
Die Augustana-Hochschule verfügt über ausreichend Studienplätze, so dass in der Regel alle Interessierten, die sich bewerben, einen Studienplatz erhalten können. Die Bedingungen für die Immatrikulation an der Augustana-Hochschule entsprechen denen an den staatlichen Universitäten und Fakultäten.
Informationen zum Studienbeginn
Kontakt
Sandra Stastny
Sandra Stastny
Studierendensekretariat
Waldstr. 11
91564 Neuendettelsau
Tel: 09874 509-244
Fax: 09874 509-555
E-Mail: studierendensekretariat@augustana.de
Immatrikulation
Die Beantragung der Immatrikulation erfolgt über das Hochschulverwaltungssystem PRIMUSS.
Zur Immatrikulation sind folgende Unterlagen hochzuladen:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis der Qualifikation gemäß Art. 43 bis 45 BayHSchG
- Nachweis über die Krankenversicherung
- Ggf. Immatrikulations- bzw. Exmatrikulationsnachweis der zuletzt besuchten Hochschule bzw. Fakultät
- Ggf. Nachweise über Beurlaubungen während des Studiums in Deutschland
- Ggf. Zeugnisse über bisher abgelegte Zwischen-, Vor- oder Abschlussprüfungen
- Passbild
- Anlage: Anmeldung Sprachkurs
- Anlage: Antrag Wohnheimplatz
- Anlage: Nutzungsvereinbarung IT
- bei minderjährigen Studierenden: Einwilligung der gesetzlichen Vertreter
Im Übrigen verweisen wir auf unsere Immatrikulationsordnung.
Fehlende Unterlagen können Sie innerhalb einer Frist hochladen.
Das Studierendensekretariat der Augustana-Hochschule bestätigt den Eingang der Bewerbung durch Annahme Ihres Immatrikulationsantrages im Bewerbungsstatus des Hochschulverwaltungssystems PRIMUSS. Die Bewerberin / der Bewerber nimmt den Studienplatz im PRIMUSS-Portal an.
Bei Immatrikulation als Gasthörer benötigen Sie lediglich folgende Unterlagen:
- Gasthörerantrag
- Immatrikulationsbescheinigung, wenn Sie an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind
Fristen
15. September | bei Studienbeginn zum Wintersemester |
15. Juli | bei Studienbeginn zum Intensivsprachkurs |
15. März | bei Studienbeginn zum Sommersemester |
Wohnplatzvergabe
Die Augustana-Hochschule verfügt über ca. 100 Wohnheimplätze auf dem Campus. Ein Anspruch auf einen Wohnheimplatz besteht nicht.
Informationen dazu erteilen Frau Scheuerpflug an der Pforte bzw. Studierendenpfarrer Hoenen.
Bitte legen Sie Ihrem Immatrikulationsantrag das Formular "Anlage Wohnheimplatz" bei.
Kontakt
Heike Scheuerpflug
Pforte
Waldstr. 11
91564 Neuendettelsau
Tel: 09874-509-100
E-Mail: pforte@augustana.de
Krankenversicherung
Eine Immatrikulation ist nur bei Vorlage einer Versicherungsbescheinigung möglich.
Die Versicherungsbescheinigung wird von einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 4 SGB V) ausgestellt und gilt als Nachweis über die Versicherungspflicht oder Befreiung von der Versicherungspflicht (bei Privatversicherten).
Unfallversicherung
Die Studierenden sind ausnahmslos in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf sämtliche Tätigkeiten, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Besuch der Augustana-Hochschule stehen. Unfallversichert sind hiernach z.B.:
- die Teilnahme am Vorlesungsbetrieb (einschl. Pausen) und an den sonstigen Hochschulveranstaltungen, wie Ausflügen, Studienreisen, Besichtigungen;
- der Weg von oder nach dem Ort, an dem eine Hochschulveranstaltung stattfindet;
- Tätigkeiten in der studentischen Selbstverwaltung.
Nicht versichert sind: der Wohnheimaufenthalt, Freizeitunfälle sowie häusliche Unfälle (hier ist u.U. Versicherungsschutz im Rahmen der Haftpflichtversicherung der Evang.-Luth. Kirche in Bayern gegeben).
Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe, für Unfallverhütung und Erste Hilfe zu sorgen und den durch den Unfall eingetretenen Körperschaden zu beseitigen oder zu entschädigen (Heilbehandlung, Berufshilfe, Geldleistungen). Ersatz von Sachschaden wird jedoch nicht gewährt. Die gesetzliche Unfallversicherung ist beitragsfrei.
Unfälle aller Art sind unverzüglich der Hochschulverwaltung anzuzeigen.
Hochschulgebühren
Ab 1. Oktober 2013 werden an der Augustana-Hochschule keine Studiengebühren mehr erhoben. Folgende Gebühren und Beiträge fallen dennoch an:
Studentenwerksbeitrag pro Semester (ab Wintersemester 2024/2025) | 72,00 Euro |
pro Intensivsprachkurs | 36,00 Euro |
für Gaststudierende pro Semester nach belegten Semester-Wochenstunden (SWS) Ermäßigung aus sozialen Gründen und für Studierende anderer Hochschulen ist auf Antrag möglich. | |
bei 1-4 SWS | 70,00 Euro |
bei 5-7 SWS | 100,00 Euro |
ab 8 SWS | 150,00 Euro |
Minderjährige Studierende
Studienbewerber/Studierende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen zusätzlich die Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter ausfüllen lassen und mit dem Zulassungsantrag einsenden.
Belegverfahren
Nach erfolgter Immatrikulation sind die Lehrveranstaltungen, an denen die Studierenden teilnehmen wollen, über das Hochschulverwaltungssystem PRIMUSS einzutragen. Die jeweilige Belegfrist wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Mindestbelegpflicht ergibt sich aus den jeweiligen Vorschriften des Modulhandbuchs.
Für Studierende, die im Sommersemester 2020 einen neuen Studienabschnitt beginnen, tritt am 01.04.2020 ein neues Modulhandbuch in Kraft.