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Theologie auf dem Campus

 
 
 
Studieren auf dem Campus

Infos zum Studium

Studienbeginn

Die Augustana-Hochschule verfügt über ausreichend Studienplätze, so dass in der Regel alle Interessierten, die sich bewerben, einen Studienplatz erhalten können. Die Bedingungen für die Immatrikulation an der Augustana-Hochschule entsprechen denen an den staatlichen Universitäten und Fakultäten.

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Informationen zum Studienbeginn

Kontakt

Sabrina Errerd

Studierendensekretariat

Waldstr. 11
91564 Neuendettelsau

Tel: 09874 509-244
Fax: 09874 509-555
E-Mail: studierendensekretariat@augustana.de

 

Immatrikulation

Die Beantragung der Immatrikulation erfolgt über das Hochschulverwaltungssystem PRIMUSS.

Zur Immatrikulation sind folgende Unterlagen hochzuladen:

  1. Tabellarischer Lebenslauf
  2. Nachweis der allgemeinen Hochschulreife
  3. wenn vorhanden:
    Exmatrikulationsnachweis der bisher besuchten Hochschule(n) bzw. Fakultät(en)
  4. wenn vorhanden:
    Nachweise über Beurlaubungen während des Studiums in Deutschland
  5. wenn vorhanden:
    Zeugnisse über bisher abgelegte Zwischen- oder Abschlussprüfungen
  6. Anlage Verhaltenskodex nach dem Präventionskonzept
  7. bei minderjährigen Studierenden: Einwilligung der gesetzlichen Vertreter

Im Übrigen verweisen wir auf unsere Immatrikulationsordnung

Fehlende Unterlagen können Sie innerhalb einer Frist hochladen.

Das Studierendensekretariat der Augustana-Hochschule bestätigt den Eingang der Bewerbung durch Annahme Ihres Immatrikulationsantrages im Bewerbungsstatus des Hochschulverwaltungssystems PRIMUSS. Die Bewerberin / der Bewerber nimmt den Studienplatz im PRIMUSS-Portal an.

Gasthörer-Antrag

Bei Immatrikulation als Gasthörer benötigen Sie lediglich folgende Unterlagen:

Fristen

Einsendung der Bewerbungsunterlagen bis spätestens:

15. September

bei Studienbeginn zum Wintersemester

15. Juli

bei Studienbeginn zum Intensivsprachkurs

15. März

bei Studienbeginn zum Sommersemester

Wohnplatzvergabe

Die Augustana-Hochschule verfügt über ca. 100 Wohnheimplätze auf dem Campus. Ein Anspruch auf einen Wohnheimplatz besteht nicht.

Informationen dazu erteilen Frau Weber / Frau Scheuerpflug an der Pforte bzw. das Studierendenpfarramt.

Bitte legen Sie Ihrem Immatrikulationsantrag das Formular "Anlage Wohnheimplatz" bei.

Kontakt


Daniela Peinl
Heike Scheuerpflug

Pforte / Zentrales Sekretariat
Waldstr. 11
91564 Neuendettelsau

Tel: 09874-509-0
E-Mail: pforte@augustana.de

 

Unfallversicherung

Die Studierenden sind ausnahmslos in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf sämtliche Tätigkeiten, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Besuch der Augustana-Hochschule stehen. Unfallversichert sind hiernach z.B.:

  1. die Teilnahme am Vorlesungsbetrieb (einschl. Pausen) und an den sonstigen Hochschulveranstaltungen, wie Ausflügen, Studienreisen, Besichtigungen;
  2. der Weg von oder nach dem Ort, an dem eine Hochschulveranstaltung stattfindet;
  3. Tätigkeiten in der studentischen Selbstverwaltung.

Nicht versichert sind: der Wohnheimaufenthalt, Freizeitunfälle sowie häusliche Unfälle (hier ist u.U. Versicherungsschutz im Rahmen der Haftpflichtversicherung der Evang.-Luth. Kirche in Bayern gegeben).

Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe, für Unfallverhütung und Erste Hilfe zu sorgen und den durch den Unfall eingetretenen Körperschaden zu beseitigen oder zu entschädigen (Heilbehandlung, Berufshilfe, Geldleistungen). Ersatz von Sachschaden wird jedoch nicht gewährt. Die gesetzliche Unfallversicherung ist beitragsfrei.

Unfälle aller Art sind unverzüglich der Hochschulverwaltung anzuzeigen.

Hochschulgebühren

Folgende Gebühren und Beiträge fallen an:

Studierendenwerksbeitrag pro Semester (ab Wintersemester 2026/2027)

82,00 Euro

pro Intensivsprachkurs

36,00 Euro

für Gaststudierende pro Semester nach belegten Semester-Wochenstunden (SWS) Ermäßigung für Studierende anderer Hochschulen ist möglich.

 

bei 1-4 SWS

70,00 Euro

bei 5-7 SWS

100,00 Euro

ab 8 SWS

150,00 Euro

Minderjährige Studierende

Studienbewerber/Studierende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen zusätzlich die Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter ausfüllen lassen und mit dem Zulassungsantrag einsenden.

 
 
 
 


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