Intensivsprachkurse
Um die Spracherwerbsphase kurz halten zu können, werden an der AHS im September/Oktober Intensivsprachkurse in Latein I, Griechisch I, Griechisch II und Hebräisch abgehalten. Der Unterricht umfasst 5 Doppelstunden in der Woche (jeweils von 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr bzw. von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr), dauert 7 1/2 Wochen und entspricht dem Stundenvolumen eines Semesters.
Am Ende der Kurse stehen in Latein I und Griechisch I Klausuren zur Einschätzung des eigenen Leistungsstandes (die Entscheidung zur Teilnahme am nächsten Kurs treffen die TeilnehmerInnen selbst), am Ende der Kurse Griechisch II und Hebräisch die üblichen Abschlussprüfungen. Weiteres siehe unter Sprachen.
Die nächsten Intensivsprachkurse mit anschließenden Sprachprüfungen finden statt in der vorlesungsfreien Zeit vom 3. September 2024 bis zum 24. Oktober 2024:
Sprache | Stundenzahl | Dozent |
---|---|---|
Latein I | 10 | N.N. |
Griechisch I | 10 | Mülke Tel. 09874 / 509-580 (dienstlich), 0911 / 13210870 (privat) |
Griechisch II | 10 | Mülke Tel. 09874 / 509-580 (dienstlich), 0911 / 13210870 (privat) |
Hebräisch | 10 | Seiler Tel. 09874 / 509-570 (dienstlich) (12 LP bei bestandener Prüfung) |
Die Intensivsprachkurse sind für Studierende der AHS eingerichtet.
Studierende anderer Hochschulen und Universitäten können ebenfalls an den Kursen teilnehmen, solange bestimmte Höchstzahlen nicht überschritten werden, die die Lernbedingungen für unsere eigenen Studierenden verschlechtern würden. Als erste Kontaktaufnahme auswärtiger Interessenten und Interessentinnen sollte eine Rücksprache mit dem zuständigen Leiter des Sprachkurses erfolgen. Danach ist gegebenenfalls eine formlose Bewerbung mit Lebenslauf im Sekretariat einzureichen. Aus dieser Bewerbung muss u.a. hervorgehen, warum die Interessenten und Interessentinnen den entsprechenden Sprachkurs an der Augustana-Hochschule machen wollen und nicht an der Hochschule oder Universität, wo sie immatrikuliert sind.
Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme in den Kurs trifft der Kursleiter jeweils am Ende des Sommersemesters, wenn sich die Zahl der eigenen Teilnehmer am Intensivsprachkurs absehen lässt.
Für die Teilnahme am Intensivsprachkurs wird eine Gebühr von 36 Euro erhoben. Die Unterbringung in einem der Wohnheime auf dem Campus und die Teilnahme an den Mahlzeiten in der Mensa ist in aller Regel möglich und muss mit dem Sekretariat bzw. mit dem Studierendenpfarramt geregelt werden.
Sept./Okt. | Wintersemester | Sommersemester |
---|---|---|
Latein I | Latein II | |
Latein I | Latein II | |
Griechisch I | Griechisch II | Griechisch I |
Griechisch II | Griechisch I | Griechisch II |
Hebräisch | Hebräisch | Hebräisch |
Lernbedingungen an der AHS
Nicht wenige Studierende der ersten theologischen Semester aus ganz Deutschland kommen in der erklärten Absicht an die Augustana-Hochschule, hier die alten Sprachen zu erlernen. Offenbar ist der Eindruck entstanden, daß man dafür an der AHS besonders günstige Bedingungen findet. Dazu dürften gehören:
- die Einrichtung der Intensivsprachkurse
- die Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten an einer Campus-Hochschule, die die Bildung von Arbeitsgruppen erheblich erleichtert
- die Möglichkeit der Nutzung der Bibliothek rund um die Uhr
- die überschaubare Größe der Kurse (im Durchschnitt der letzten Jahre jeweils unter 20 TeilnehmerInnen), die eine persönliche Atmosphäre und während der Prüfungsvorbereitung auch individuelle Betreuung ermöglicht
- das Engagement der Sprachkursleiter, die gemeinsam ihre erste und wichtigste Aufgabe darin sehen, allen arbeitswilligen Studierenden den erfolgreichen Abschluß des Kurses im ersten Anlauf zu ermöglichen
- der erfolgreiche Abschluß der Prüfungsverfahren, in denen z. B. in Griechisch mehr als 95 Prozent (langjähriger Erfahrungswert) der KandidatInnen beim ersten Versuch bestehen.
Daß die hohe Erfolgsquote nicht erkauft wird auf Kosten des Niveaus der sprachlichen Leistungen, zeigt sich immer wieder im direkten Vergleich mit staatlichen Prüfungen. Studierende, die etwa in Griechisch auch die staatliche Graecumsprüfung ablegen, weil sie noch nicht wissen, ob sie später in einem anderen Bundesland als Religionspädagogen in den staatlichen Schuldienst treten wollen, erzielen in den entsprechenden staatlichen Prüfungen (z. B. in Bayern oder in Baden-Württenberg) in aller Regel vergleichbare Ergebnisse wie an der AHS.