Prüfungen
Die an der Augustana-Hochschule abzulegenden Prüfungen entsprechen grundsätzlich denen der staatlichen Fakultäten. Die Abschlussprüfung des Theologiestudiums (Erstes Theologisches Examen) wird von den jeweiligen Landeskirchen verantwortet, z.T. sind die Prüfungen an die jeweiligen Fakultäten oder Fachbereiche delegiert.
Übersicht zu den Prüfungen
Sprachprüfungen und Bibelkunde
Die Bedingungen und Bestimmungen für die Sprachprüfungen in Latein, Griechisch, Hebräisch und Bibelkunde sind unter den entsprechenden Links detailliert aufgeführt.
Die Prüfungsordnungen für Hebräisch und Bibelkunde finden Sie hier.
Modulprüfungen
Die einzelnen Module des Studiengangs werden auf unterschiedliche Weise mit oder ohne Prüfung abgeschlossen. Möglichkeiten sind Seminararbeiten und mündliche Prüfungen im Rahmen der Zwischenprüfung.
Wird ein Modul nicht durch eine Prüfung oder Seminararbeit etc. abgeschlossen, so gilt es durch die Zwischenprüfung (Grundstudium) bzw. das Erreichen von insgesamt 120 LP im Hauptstudium als abgeschlossen.
Zu beachten sind hierbei die detaillierten Regelungen des Modulhandbuchs.
Für Studierende, die im Sommersemester 2020 einen neuen Studienabschnitt beginnen, tritt am 01.04.2020 ein neues Modulhandbuch in Kraft.
Philosophicum
Die Ordnung für die Prüfung in Philosophie (Philosophicum) an der Augustana-Hochschule ist am 6.9.2005 bekannt gemacht worden und damit in Kraft getreten. Dazu gibt es auch ein Merkblatt des Landeskirchenamtes.
Zwischenprüfung
An der Augustana-Hochschule sind im Moment zwei Prüfungsordnungen für die Zwischenprüfung gültig:
- Für Studierende, die vor dem Wintersemester 2011/12 ihr Studium begonnen haben, gilt die Zwischenprüfungsordnung (ab 2005).
- Für Studierende, die ihr Theologiestudium ab Wintersemester 2011/12 begonnen haben, gilt die Zwischenprüfungsordnung vom 13.7.2011.
Die relevanten Informationen zur Zwischenprüfungsordnung vom 13.7.2011 sind hier kurz zusammengefasst.
Erstes Theologisches Examen
Die Abschlussprüfung des Theologiestudiums (Erstes Theologisches Examen) wird von den jeweiligen Landeskirchen verantwortet, z.T. sind die Prüfungen an die jeweiligen Fakultäten oder Fachbereiche delegiert.
Für Studierende, die auf der AnwärterInnen-Liste der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern stehen, gelten die folgenden Prüfungsordnungen: