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Studienförderung

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Möglichkeiten der Förderung

Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung ein Rechtsanspruch nach Maßgabe dieses Gesetzes, wenn dem/der Auszubildenden die für seinen/ihren Lebensunterhalt und seine/ihre Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen (§ 1 BAföG).

Die Höhe der Förderung richtet sich u.a. nach dem anrechenbaren Einkommen der Eltern im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums, nach dem anrechenbaren Einkommen der Studierenden im Bewilligungszeitraum sowie unter bestimmten Voraussetzungen nach dem etwa vorhandenen Vermögen der Studierenden, der Ehegatten und Eltern.

Weitere Informationen gibt das BAföG-Amt des Studentenwerkes Erlangen-Nürnberg.

Deutschlandstipendium

Mit dem Deutschlandstipendium möchte die Augustana Hochschule begabte Studierende fördern, die hervorragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben.

DeutschlandstipendiumDas Stipendium beträgt monatlich 300,00 Euro. Davon stammen 50 % aus Mitteln privater Förderer und 50 % aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Die Dauer der Förderung beträgt ein Jahr. Die Förderung beginnt jeweils zum 1. Oktober des Kalenderjahres und endet am 30. September des darauffolgenden Kalenderjahres. Sofern die Förderhöchstdauer (d.h. Ende der Regelstudienzeit) noch nicht erreicht ist, können sich die StipendiatInnen erneut bewerben. Voraussetzung für die Bewilligung eines Stipendiums ist, dass für den Bewilligungszeitraum private und öffentliche Stipendienmittel zur Verfügung stehen.

An der Augustana Hochschule werden zurzeit zwei Stipendien vergeben.
Die Vergabe erfolgt über den Stipendienauswahlausschuss nach den Vorgaben der "Richtlinien zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Augustana Hochschule.

Sie finden hier

Elisabeth-Moltmann-Wendel-Stipendium

Ausgeschrieben wird das Elisabeth-Moltmann-Wendel-Stipendium.

Zweck des Stipendiums ist es, über das Andenken an Dr. Elisabeth Moltmann-Wendel hinaus den theologischen Nachwuchs zu fördern, der sich in besonderer Weise mit Themen feministischer Theologie auseinandersetzt.

Gefördert werden kann, wer im Sommersemester 2023 an der Augustana-Hochschule als Student*in oder Promovend*in immatrikuliert ist oder sich habilitiert.

Auswahlkriterien sind die in der Bewerbung dargelegten Ausführungen zur besonderen Auseinandersetzung mit Themen Feministischer Theologie sowie bisher erbrachte besondere Erfolge und/oder Auszeichnungen zu Themen Feministischer Theologie.

Die Höhe des Stipendiums beträgt 2.000 Euro pro Jahr.

Die Bewerbung ist bis 23. Juni 2023 mit den geforderten Unterlagen (Bewerbungsformular, Motivationsschreiben mit Nachweis über die besondere Auseinandersetzung mit Themen feministischer Theologie, ein tabellarischer Lebenslauf und Immatrikulationsbescheinigung) bei der Auswahlkommission für die Vergabe des Elisabeth-Moltmann-Wendel-Stipendiums (Rektorat der Augustana-Hochschule, z.H. .H.Pfr. Dr. Janning Hoenen, Waldstraße 11, 91564 Neuendettelsau) einzureichen.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Landeskirchliche Stipendien

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern gewährt Studierenden der Evang. Theologie, die nach Begabung und Leistung und aufgrund ihres Gesundheitszustandes für einen späteren Dienst in der Kirche geeignet erscheinen und in die entsprechende Anwärterliste eingetragen sind, eine Studienförderung.

Die Regelförderung erfolgt in Form eines Büchergeldes jährlich durch den Dekan des Heimatwohnsitzes und einmalig bei der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst durch das Landeskirchenamt.

Darüber hinaus kann Studierenden der Theologie eine Förderung in Härtefällen zur Überbrückung einer akuten wirtschaftlichen Notlage bewilligt werden. Vor der Beantragung einer Förderung im Härtefall sind gesetzliche Ansprüche, insbesondere nach BAföG geltend zu machen. Nähere Auskunft über diese und weitere Förderungsmöglichkeiten erteilen auf Anfrage der/die StudentenpfarrerIn und die Hochschulverwaltung.

Arbeiterkind e.V.

„Du bist neu an der Hochschule und die:der Erste in deiner Familie, die:der studiert? Du hast Fragen zum Studieneinstieg, zur Studienorganisation oder zur Studienfinanzierung? Dann bist du bei ArbeiterKind.de genau richtig!“

ArbeiterKind.de ist eine gemeinnützige Organisation, die Schüler*innen und Studierende aus Familien ohne Hochschulerfahrung bei ihrem Weg an die Hochschule unterstützt und sie durch ihr Studium bis zum Studienabschluss und Berufseinstieg begleitet. Über 6.000 Ehrenamtliche engagieren sich bundesweit in 80 lokalen Gruppen, so auch in der lokalen ArbeiterKind.de-Gruppe Erlangen-Nürnberg.

Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat trifft sich diese Gruppe zu einem offenen Treffen um 19 Uhr online oder vor Ort in Nürnberg.

Kontakt via E-Mail: nuernberg@arbeiterkind.de

Infotelefon von Montag bis Donnerstag von 13 bis 18.30 Uhr: 030-679 672 750

Arbeiterkind.de 

Netzwerk.Arbeiterkind.de 

Sonstige Förderungsmöglichkeiten

Verschiedene Stiftungen unterschiedlicher Träger vergeben für Studierende Stipendien, z.B. Stiftungen der politischen Parteien, aber auch das Evangelische Studienwerk Villigst. Interessierte Studierende sollten mit diesen Einrichtungen direkt Kontakt aufnehmen.

Kleinere Stipendien vergeben die Elisabeth Krauß'sche Stipendienstiftung Nürnberg, die Achleitner-Stiftung sowie die Gymnasialstipendienstiftung

Förderpreise

Das Dozierendenkollegium der Augustana-Hochschule vergibt in der Regel pro Semester einen Preis für eine herausragende theologische (Pro-)Seminararbeit. Dieser Förderpreis ist mit € 200,- dotiert.

Voraussetzungen: Die Arbeit muss mit einer Note besser als "gut" bewertet sein. Sie soll sich auszeichnen durch selbständiges Denken, schlüssiges, wohlbegründetes Urteil, sorgfältige Auseinandersetzung mit entgegenstehenden Meinungen, klare Gliederung und vorbildliche Form.

 
 
 
 


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